Nachhaltigkeit

Als Familienunternehmen in vierter Generation sind uns Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Transparenz ein persönliches Anliegen. Wir treten durch eigene Maßnahmen wie die aktive Reduzierung des CO2-Verbrauchs und soziales, sowie gesellschaftliches Engagement dafür ein. 

Jährlich stellen wir mit der Ausfertigung einer eigenen CO2 Bilanz unseren CO2-Verbrauch auf den Prüfstand und leiten Maßnahmen zur Reduzierung ab. Des Weiteren kompensieren wir die ermittelte CO2 Emission mit einer Spende an die Klimaschutzorganisation atmosfair.

Das Ergebnis: Als Unternehmen mit 12 Personen verursacht die Billerbeck GmbH 11,6 Tonnen CO2 pro Jahr. Das sind 1,36 Tonnen pro Kopf und Jahr. Zum Vergleich: Eine Privatperson in Deutschland stößt im Durchschnitt 11,2 Tonnen CO2 aus. Wir sind bereits auf einem guten Weg und folgen unserem klaren Fahrplan, um CO2 weiter zu reduzieren.

Gesamter CO2-Verbrauch:

  • 2022: 10,9 Tonnen COpro Jahr (im Vergleich zu 11,6 Tonnen in 2021)
  • Reduzierung um 6 %

Pro Kopf-Verbrauch:

  • 2022: 1,17 Tonnen CO2 pro Jahr (verglichen mit 1,36 Tonnen in 2021)
  • Bemerkenswerte Reduzierung um 14%

Diese Erfolge wurden durch gezielte Maßnahmen und das Engagement aller Mitarbeitenden ermöglicht. Einige Schlüsselfaktoren für diese positiven Veränderungen sind:

  • Weniger Autoverkehr zur Arbeit
  • Zunahme von Geschäftsreisen mit der Bahn statt dem Auto
  • Signifikant weniger Verbrauch von Druckerpapier

UNSERE MASSNAHMEN

Energie

Unser Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung, haben wir bereits umgesetzt. Wir nutzen Naturstrom aus 100% erneuerbaren Energien und Fernwärme zum Heizen.

Recycling

Das ist uns wichtig: Abfall vermeiden. Recycelte Produkte verwenden. Langlebige, qualitativ hochwertige Geräte nutzen. Einkauf bei lokalen Unternehmen.

Geschäftsreisen

Wenn es um Geschäftsreisen geht, setzen wir auf das klimafreundliche Verkehrsmittel Bahn.

Firmenfahrräder

Zu unserem nachhaltigen Mobilitätskonzept gehört auch der Einsatz von Firmenfahrrädern.

ÖPNV

Lange Arbeitswege verursachen viel CO2. Mit Firmentickets für den ÖPNV leisten wir einen wichtigen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität.

Elektroautos

Steigende Emissionen und Staus führen zu immer größeren Umweltbelastungen in den Städten. Deshalb setzen wir auf umweltfreundlichere Elektroautos (Hybrid).

Transparenz

Außerdem unterstützen wir die EU-Transparenzverordnung (TVO) für die Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und erklären für die Beratung folgendes:

Artikel 3

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir gegebenenfalls nicht an.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen können Sie uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung

Im Rahmen unserer Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch gegebenenfalls rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. Betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.